Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Ein Webauftritt der:

SOURCE Gesellschaft für verkaufsfördernde Produkte mbH

Hagenauer Str. 53A
65203 Wiesbaden
Deutschland


1. Präambel

Die SOURCE Gesellschaft für verkaufsfördernde Produkte mbH (im folgenden „SOURCE“ genannt) bietet seinen Kunden kreative Komplettlösungen im Bereich des Marketings an. Hierzu gehört insbesondere die Entwicklung, Gestaltung und Beschaffung von Werbemitteln. Insoweit betreibt SOURCE Werbemittel-Management. SOURCE beliefert ausschließlich gewerbliche Kunden (keine Endkunden/Verbraucher).

In Ergänzung sonstiger Absatzwege betreibt SOURCE über ihre Homepage auch einen Online-Shop. Dieser Online-Shop dient ebenfalls der ausschließlichen Nutzung durch Unternehmen und ist ausdrücklich nicht für Endkunden/Verbraucher vorgesehen. Ein den Online-Shop nutzender Kunde von SOURCE bestätigt mit Nutzung des Online-Shops - spätestens jedoch mit dortiger Aufgabe einer Bestellung - gewerblich zu handeln und kein Endkunde (Verbraucher) zu sein.


2. Allgemeines

2.1

Diese Bestimmungen regeln abschließend – gleichwohl vorbehaltlich einschlägiger gesetzlicher Regelungen – die Rechtsbeziehungen zwischen SOURCE und deren Kunden. Der Kunde erkennt diese Bestimmungen auch für zukünftige Geschäfte mit SOURCE als verbindlich an.

2.2

Diese Bestimmungen sind abschließend. Von diesen Regelungen abweichende Bestimmungen des Kunden sind unbeachtlich; ihnen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Auch bestehen keine über diese Regelungen hinausgehenden Vereinbarungen. Solche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer wirksamen Einbeziehung der Schriftform.

2.3

Diese Bestimmungen gelten ausschließlich bei Verwendung gegenüber Kunden, die nicht Endkunde/Verbraucher sind (vgl. Ziffer 1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen).

2.4

SOURCE behält sich die – auch einseitige - Änderung dieser Bestimmungen und/oder einzelner Teile dieser Bestimmungen vor. Es gilt die jeweils aktuelle Fassung der Geschäftsbedingungen, wobei stets auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses abzustellen ist.

2.5

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass bestimmte Produkte und Leistungen unter Umständen besonderen Import-/Exportkontrollen und/oder –beschränkungen unterliegen können. Die vorherige Prüfung und Einhaltung solcher Bestimmungen obliegt ausschließlich dem Kunden. Der Kunde ist damit einverstanden, dass ggf. kein Produkt exportiert oder wiederverkauft werden kann - sei es direkt oder indirekt, separat oder als Teil eines Systems -, ohne dass der Kunde zuvor auf eigene Kosten sämtliche Regelungen und anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen eingehalten und beispielsweise auch die erforderliche Zustimmung einer insoweit zuständigen Behörde und/oder einer sonstigen (staatlichen) Stelle eingeholt hat. Gleiches gilt, sofern für Import/Export bestimmter Produkte ggf. besondere Unterlagen benötigt werden, deren Beschaffung grundsätzlich ebenfalls dem Kunden obliegt. Wird vom Kunden ein Ursprungszeugnis benötigt, so ist SOURCE hierauf bereits bei Aufgabe der Bestellung in Kenntnis zu setzen; SOURCE ist berechtigt, für den im Rahmen der Beantragung/Ausstellung eines solchen Ursprungszeugnisses geleisteten (Mehr-) Aufwand dem Kunden eine Aufwandspauschale von € 20,- je Ursprungszeugnis zu berechnen.

2.6

Ein Anspruch des Kunden, hinsichtlich der jeweils vertragsgegenständlichen Artikel als deren Inverkehrbringer ausgewiesen zu werden, besteht grundsätzlich nicht. Eine hiervon abweichende Regelung ist – soweit rechtlich zulässig - zwischen den Parteien im Voraus zu treffen. Aus einer solchen (abweichenden) Regelung resultierende Mehrkosten hat der Kunde zu tragen. Dies gilt auch dann, soweit eine solche (abweichende) Regelung vom Kunden erst nach Vertragsschluss gewünscht wird und die Parteien hierüber Einvernehmen erzielt haben.

2.7

Der Kunde ist damit einverstanden, dass die ihm gegenüber erbrachte Leistung – auch unter Benennung des Kunden selbst - von SOURCE als Referenz genutzt werden darf, beispielsweise, aber nicht ausschließlich, im Rahmen des Internetauftritts von SOURCE. In diesem Zusammenhang ist SOURCE auch berechtigt, sich Darstellungen der jeweiligen Referenzprodukte einschließlich dort aufgebrachter Kennzeichnungen/Logos des Kunden zu bedienen. Die Parteien sind sich darüber einig, dass sich eine entsprechende Darstellung nicht als markenmäßige Verwendung solcher Kennzeichnungen qualifiziert. Unter keinen Umständen ist es SOURCE allerdings gestattet, im Rahmen der Benennung von Referenzen Vertragsinhalte des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages wie Stückzahlen, Preise etc. preiszugeben.


3. Vertragsschluss

3.1

Von SOURCE in Katalogen und/oder über den Online-Shop angebotene Produkte und Leistungen stellen unverbindliche Aufforderungen zur Abgabe eines Angebotes durch den Kunden dar („invitatio ad offerendum“). Insoweit sind die jeweils genannten Spezifikationen und näheren Ausgestaltungen der von SOURCE angebotenen Produkte und Leistungen unverbindlich und nicht bindend. Eine auf Abschluss eines Vertrages zielende Willenserklärung des Kunden stellt stets ein Angebot dar. An dieses ist der Kunde gebunden, sofern die von ihm in Auftrag gegebenen Produkte und Leistungen in der gewünschten Spezifikation und Menge von SOURCE vorrätig gehalten oder in angemessenem Zeitraum geliefert werden können. Sofern der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Abgabe seines Angebotes eine dieses bestätigende Mitteilung von SOURCE erhält und SOURCE mit der Ausführung des Auftrages noch nicht begonnen hat, ist der Kunde an sein Angebot nicht mehr gebunden.

3.2

Eine Bestätigung von SOURCE über den Eingang eines Auftrags/Angebots stellt keine Annahmeerklärung dar.

3.3

Im Zuge des Vertragsschlusses von SOURCE abgegebene Willenserklärungen erfolgen stets unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch deren Zulieferer, es sei denn, SOURCE hätte eine etwaige Falsch- oder Nichtlieferung selbst zu vertreten. Stellt sich die Durchführung eines Vertrages für SOURCE – beispielsweise aufgrund der Nichtverfügbarkeit eines bestimmten Produktes – als unmöglich dar, wird SOURCE den Kunden hierüber unverzüglich informieren. Eine gegebenenfalls bereits erfolgte - teilweise oder vollständige – Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

3.4

Auf Wunsch des Kunden im Rahmen eines sich anbahnenden Vertragsverhältnisses erbrachte Vorleistungen (Konzeptionen, Entwürfe etc.) können dem Kunden unter Berücksichtigung des jeweiligen Zeitaufwandes in Rechnung gestellt werden, auch wenn es später nicht zum Abschluss eines Vertrages zwischen den Parteien kommt, soweit SOURCE dies nicht zu vertreten hat.

Erstellt SOURCE für den Kunden Vorleistungen der oben genannten Art, so sind die hieraus folgenden Arbeitsergebnisse vor der weiteren Vertragsdurchführung vom Kunden nach Prüfung freizugeben. Die Prüffrist beträgt zwei Wochen ab Zugang der Arbeitsergebnisse beim Kunden. Nach Ablauf der Prüffrist gilt die Freigabe als erklärt.

3.5

Nach Zustandekommen eines Vertrages gewährt SOURCE dem Kunden die Möglichkeit, gem. § 353 BGB gegen Zahlung eines Reuegeldes in Höhe von 20 % des erwarteten Netto-Rechnungsendbetrages einseitig vom Vertrag zurückzutreten, wenn und solange die vertragsgegenständlichen Waren von SOURCE – beispielsweise bei einem Vorlieferanten von SOURCE – noch nicht verbindlich geordert wurden. Ein solcher Rücktritt des Kunden ist nur wirksam, wenn das Reuegeld vor, spätestens aber zum Zeitpunkt der Rücktrittserklärung an SOURCE entrichtet wird. Der Kunde hat sich bei SOURCE vor Abgabe einer solchen Erklärung zu vergewissern, dass die Voraussetzungen für einen solchen Rücktritt noch bestehen, insbesondere die Waren von SOURCE nicht bereits verbindlich geordert wurden. Anderenfalls ist der Rücktritt ungeachtet einer etwaigen Zahlungsvornahme nicht wirksam.

3.6

Von SOURCE gemachte Preisangaben verstehen sich ohne die gesetzliche Mehrwertsteuer in der jeweils aktuellen Höhe. Versand- und Verpackungskosten sind nicht berücksichtigt.

3.7

Nutzt der Kunde den von SOURCE betriebenen Online-Shop, so verzichtet der Kunde darauf, vor Abgabe seines Angebotes technische Mittel zur Erkennung und Beseitigung etwaiger Eingabefehler zur Verfügung gestellt zu bekommen (§ 312 e Abs.1 Nr.1 BGB). Ferner verzichtet der Kunde auf die Einhaltung der Pflichten im Sinne der § 312 e Abs.1 Nr.3 BGB sowie § 3 BGB-InfoV.


4. Versand, Lieferung, Gefahrübergang

4.1

Die Lieferung – soweit eine solche vom Kunden gewünscht wird - erfolgt gegen Vorauskasse, es sei denn, eine andere Zahlungsmodalität ist zwischen den Parteien vereinbart worden.

Gleiches gilt im Falle der Lieferung von auf Wunsch des Kunden an diesen zu versendenden Musterstücken.

4.2

Die im Zuge eines jeden Versands anfallenden Kosten (Versand- und Verpackungskosten) hat der Kunde zu tragen.

4.3

SOURCE ist berechtigt, Preise für die von ihr vertragsgemäß zu erbringenden Leistungen entsprechend einer allgemeinen Kostensteigerung zu erhöhen, wenn zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als sechs Wochen liegen und wenn sich danach bis zur Fertigstellung die Löhne, Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise erhöhen oder die Wechselkurse ändern.

4.4

SOURCE obliegt die Auswahl des für die Versendung zu beauftragenden Unternehmers. Diese Auswahl erfolgt nach sorgfältiger und gewissenhafter Prüfung im Interesse des Kunden.

4.5

Mit Übergabe der Ware an den mit deren Verbringung beauftragten Unternehmer erfüllt SOURCE die ihr obliegende Lieferverpflichtung. Zu gleichem Zeitpunkt geht die Gefahr für sämtliche an der Ware entstehende Schäden auf den Kunden über.


5. Gewährleistung

5.1

SOURCE erfüllt die ihr obliegenden vertraglichen Verpflichtungen mit aller gebotenen Sorgfalt und im Interesse des Kunden. Die Parteien sind sich bewusst, dass es aus produktionstechnischen Gründen zu geringfügigen Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10 % kommen kann. Auch darüber hinaus bleibt eine lediglich geringfügige Minderung der Brauchbarkeit außer Betracht und berechtigt den Kunden nicht zur Geltendmachung etwaiger Gewährleistungsrechte. Bei einer Minderlieferung erstellen wir Ihnen eine entsprechende Gutschrift. Eine Nachproduktion oder ähnliches ist ausgeschlossen. Bei einer Mehrlieferung wird Ihnen diese entsprechend berechnet.

5.2

SOURCE gewährleistet, dass die von ihr bereitgestellten Produkte und Leistungen bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit haben oder – soweit eine Vereinbarung über die Beschaffenheit nicht getroffen wurde – sich die Produkte und Leistungen für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignen bzw. sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignen und einer Beschaffenheit aufweisen, die bei Sachen der gleichen Art üblich sind und die der Kunde nach der Art der Sache erwarten kann. Eine darüber hinausgehende Gewährleistung wird nicht übernommen. Ebenfalls gewährt SOURCE keine Garantie gleich welcher Art.

5.3

Sind von SOURCE bereitgestellte Produkte auf Kundenwunsch mit Gravuren und/oder Laserbeschriftungen, insbesondere Lasergravuren, zu versehen, so können aufgrund von produktbezogenen Umständen wie beispielsweise der Materialzusammensetzung von Naturstoffen sowie aufgrund allgemeiner Materialfertigungsprozesse auch innerhalb einer Serienproduktion gewisse Kontrast- und/oder Farbschwankungen entstehen. Für solche Farbschwankungen der Gravurkontraste kann SOURCE keine Gewähr übernehmen.

Auch bei Drucken sind handelsübliche und technisch unvermeidbare Toleranzen in der Farbe, Qualität, Material, Lichtechtheit, Veränderlichkeit und Abweichung der Material- und Druckfarben sowie des Gewichts kein Anlass für Beanstandungen des Kunden. Entsprechendes gilt auch für Farbabweichungen zwischen Vorlage und Reproduktionen sowie zwischen Andrucken und dem Auflagendruck. Ein Andruckmuster dient als Entscheidungshilfe für den Auftraggeber in Bezug auf Logo-Größe, -Form und -Platzierung etc. Es handelt sich hierbei um Einzelanfertigungen, die nicht zu 100% die eigentliche Serienfertigung widerspiegeln können. Aufgrund von technischen Gegebenheiten sind z.B. geringe Farbabweichungen von Muster zur späteren Lieferung nicht ganz auszuschließen.

5.4

SOURCE ist um die schnellstmögliche Vertragsabwicklung bemüht, kann jedoch keine Gewährleistung für bestimmte Lieferfristen übernehmen, es sei denn, eine bestimmte Lieferfrist ist ausdrücklich und schriftlich von SOURCE zugesichert worden.

5.5

Der Kunde ist verpflichtet, nach Erhalt der von SOURCE gelieferten Produkte diese unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt zu prüfen. Etwaige Mängel sind SOURCE unmittelbar, spätestens aber 7 Tage nach Kenntniserlangung anzuzeigen. Gleiches gilt auch für solche Mängel, welche erst zu einem späteren Zeitpunkt erkennbar werden. Unterbleibt die Anzeige eines Mangels innerhalb der Frist von 7 Tagen, so gilt die gelieferte Ware als genehmigt.

5.6

Im Falle eines von SOURCE zu vertretenden Mangels steht es SOURCE frei, nach ihrer Wahl den Mangel auf eigene Kosten zu beseitigen (Nachbesserung) oder im Austausch gegen die mangelhafte Ware eine Ersatzlieferung vorzunehmen. Schlägt die Mängelbeseitigung zweimalig fehl, so kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrage zurücktreten oder Minderung des Kaufpreises verlangen.

5.7

Die im Zuge einer Nachbesserung entstehenden Kosten, insbesondere Wege- und Transportkosten, trägt SOURCE nur dann, wenn der Kunde die an ihn ausgelieferten Produkte nicht an einen anderen Ort verbracht hat als an den Ort, an den erstmalig die Produkte verschickt worden sind. Die Kosten einer Ersatzlieferung trägt SOURCE. Die Ersatzlieferung erfolgt vorbehaltlich einer anderweitigen Abrede zwischen den Parteien grundsätzlich an den Ort, an den erstmalig die Produkte verschickt worden sind.

5.8

Unfrei versendete Retouren (Rücksendungen) werden von SOURCE vorbehaltlich einer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung grundsätzlich nicht angenommen. Unbeschadet dessen wird SOURCE dem Kunden im Falle einer berechtigten Rücksendung die hierbei entstandenen Kosten erstatten, soweit diese ihrer Höhe nach aus objektiver Sicht zum Versendungszeitpunkt als sachlich gerechtfertigt erscheinen durften. Rücksendekosten zum niedrigsten Satz wird SOURCE grundsätzlich nicht beanstanden. Jedwede Rücksendung soll vorab zwischen den Parteien abgestimmt werden.

5.9

Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr mit Ablieferung der jeweils (vertrags-) gegenständlichen Produkte an den Kunden.


6. Haftung

6.1

SOURCE haftet für beim Kunden eingetretene Schäden nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

6.2

Jedwede Haftung ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Insbesondere kann keine Haftung für nicht den eigentlichen Vertragszweck darstellende Umstände übernommen werden. Ebenfalls haftet SOURCE nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten und/oder sich aus dem Vertrag ergebender nicht wesentlicher Nebenpflichten. Von den Haftungsbeschränkungen der Ziffer 6.2 ausdrücklich ausgenommen sind die Haftung von SOURCE und deren Vertreter/Erfüllungsgehilfen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden.

6.3

SOURCE übernimmt im Rahmen der Vertragsabwicklung keine Haftung, dass die Ausführung des Kundenauftrages nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt, insbesondere dass hierbei keine Rechte Dritter verletzt oder wettbewerbsrechtliche Vorschriften tangiert werden. Es obliegt dem Kunden in eigenem Interesse im Vorfeld zu prüfen und sicherzustellen, dass die bei SOURCE in Auftrag gegebenen Leistungen und Produkte rechtlich unbedenklich sind. Der Kunde stellt SOURCE hierbei von diesbezüglichen Inanspruchnahmen in vollem Umfang frei.

6.4

Bei Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertretern haftet SOURCE nicht für auf lediglich leichte Fahrlässigkeit zurückzuführende Schäden.

Jedwede Haftung besteht zudem ausschließlich im Verhältnis zu dem Kunden als Vertragspartner. An dem zwischen SOURCE und dem Kunden geschlossenen Vertrag nicht beteiligte Dritte sind in keinem Fall anspruchsberechtigt.

6.5

Die Verjährungsfrist für gegen SOURCE gerichtete Ansprüche, die nicht auf einem SOURCE zurechenbaren vorsätzlichen Verhalten beruhen, beträgt ein Jahr.


7. Zahlungsbedingungen, (Verlängerter) Eigentumsvorbehalt

7.1

Nach Zustandekommen eines Vertrages ist SOURCE berechtigt, von dem Kunden den zu erwartenden Rechnungsendbetrag oder einen geringeren, ins Ermessen von SOURCE gestellten Betrag, bereits im voraus zu fordern und mit der Herstellung/Beauftragung der vertragsgegenständlichen Waren erst nach entsprechendem Zahlungseingang zu beginnen. SOURCE macht von diesem Recht insbesondere im Verhältnis zu Neukunden Gebrauch. Insoweit weist SOURCE darauf hin, dass es sich bei den vertragsgegenständlichen Artikeln/Werbemitteln um individuell für den jeweiligen Kunden herzustellende Ware handelt, bezüglich derer SOURCE regelmäßig nicht in Vorleistung treten kann. Die zur Produktion eines an SOURCE erteilten Auftrages benötigten Daten, Filme, Werkzeuge, Siebe und Stickkarten usw. werden nach Abschluss des Auftrages nicht aufbewahrt.

7.2

Weist der Vertrag abgrenzbare Teilleistungen wie beispielsweise, aber nicht ausschließlich, die Erstellung von Konzepten o.ö. auf, so sind nach deren jeweiliger Erbringung Teilzahlungen auf das Gesamtentgelt gemäß dem Anteil der Teilleistung an der Gesamtleistung fällig. SOURCE ist berechtigt, diese unbeschadet von Ziffer 7.1 zu verlangen, d.h. insbesondere für den Fall, dass der zu erwartende Rechnungsendbetrag von SOURCE nicht bereits im voraus gefordert wird.

7.3

Vorausleistungen des Kunden gem. obiger Ziffern 7.1 und 7.2 werden mit der Schlussrechnung verrechnet. Zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs ist ein vom Kunden noch zu zahlender (Rest-) Betrag zur sofortigen Zahlung und ohne Abzug fällig. Soweit nicht zuvor angemahnt, kommt der Kunde spätestens 30 Tage nach dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs in Zahlungsverzug. Den entstehenden Verzugsschaden hat der Kunde SOURCE nebst 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (Verzugszins) zu ersetzen. Im Falle eines vom Kunden schuldhaft begründeten Zahlungsverzuges ist SOURCE ab dem Zeitpunkt des Verzugseintritts zudem berechtigt, vom Kunden je Werktag Zahlung eines Betrages in Höhe von 0,3% der noch zur Zahlung ausstehenden Nettoabrechnungssumme zu fordern, höchstens jedoch 5% der Nettoauftragssumme.

7.4

Bis zur vollständigen Zahlung der Gesamtsumme bleiben sämtliche dem Kunden gelieferte Waren im Eigentum von SOURCE. Der Kunde übernimmt die volle Haftung für solche im Eigentum von SOURCE stehenden Waren.

7.5

Der Käufer ist berechtigt die an ihn ausgelieferten Produkte selbst zu verbrauchen oder im ordentlichen Geschäftsvorgang zu verkaufen. Diese Verbrauchs- und Verkaufsbefugnis kann von SOURCE jedoch widerrufen werden, wenn der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug gerät. Der Kunde tritt bereits jetzt an SOURCE alle Forderungen, die er aus der Veräußerung gegen seinen Abnehmer oder Dritte erwirbt, und Ansprüche aus Versicherungsleistung wegen Untergangs oder Beschädigung der Vorbehaltsware oder aus unerlaubter Handlung an SOURCE sicherungshalber in voller Höhe ab. Der Kunde ist widerruflich zur Einziehung dieser Forderungen ermächtigt. SOURCE wird den Widerruf nur aussprechen und die abgetretenen Forderungen nur einziehen, wenn der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug gerät, er seine Zahlungen eingestellt hat oder ein Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens gestellt ist.

7.6

In keinem Fall ist es einem Kunden gestattet, mit von diesem behaupteten Forderungen aufzurechnen. Dies gilt ausnahmsweise nicht für durch Urteil oder anderweitig titulierte oder unbestrittene Forderungen. Ferner ist der Kunde aufgrund von Gewährleistungsansprüchen nicht zur Leistungsverweigerung berechtigt, es sei denn, die Mängelrüge des Kunden ist von SOURCE schriftlich anerkannt worden.


8. Urheberrechte

8.1

Von SOURCE Kunden im Rahmen eines – sich ggf. auch lediglich anbahnenden - Vertragsverhältnisses erbrachte Leistungen wie beispielsweise (aber nicht abschließend) die Erstellung von Konzeptionen, Konzepten, Entwürfen etc. liegen im Hinblick auf sich an diesen Vorleistungen manifestierende (gewerbliche Schutz-) Rechte wie Urheber-/ Geschmacksmuster-/ Markenrechte u.a. ausschließlich bei SOURCE. Nutzungs- und/oder Verwertungsrechte gleich welcher Art werden dem Kunden vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung nicht eingeräumt. Dies gilt auch dann, soweit die Arbeitsergebnisse unter Mithilfe und auf Vorgaben des Kunden entstanden sind. Der Kunde ist in solchen Fällen gegebenenfalls als Miturheber anzusehen, verzichtet gegenüber SOURCE jedoch unwiderruflich auf die Geltendmachung von Nutzungs-, Verwertungs- und/oder sonstigen nach Urhebergesetz in Frage kommenden Rechten.

8.2

Mit der Auftragserteilung stellen Sie sicher, dass das von Ihnen im Rahmen der Auftragsdurchführung uns überlassene Datenmaterial entweder frei von Rechten Dritter ist bzw. Ihnen vom jeweils Berechtigten sämtliche Nutzungsrechte hieran eingeräumt wurden, mithin Dritte keine Rechte an den für Sie vertragsgemäß erbrachten Leistungen und/oder Teilen hiervon geltend machen können. Insoweit sind sämtliche Rechte für das SOURCE überlassene (Daten-) Material vom Kunden vor Auftragserteilung selbst zu klären. Von vorstehender Regelung umfasst sind insbesondere für den jeweiligen Auftrag bestimmte Logos/Kennzeichen und sonstige Dateien.


9. Datenschutz

Zur Auftragsabwicklung speichert und nutzt SOURCE die an sie übermittelten Kundendaten und gibt sie zu diesem Zweck ggf. an Dritte weiter. SOURCE behält sich ferner vor, die Daten zu Zwecken der Eigenwerbung zu nutzen. Der Kunde kann der Nutzung der Daten für Werbezwecke jederzeit widersprechen.

Eine Weitergabe von kundenbezogenen Daten an Dritte zu Werbezwecken erfolgt nicht.


10. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam bzw. lückenhaft sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die mangelhafte oder lückenhafte Bestimmung ist in eine solche umzudeuten, deren wirtschaftlicher und juristischer Sinn der mangelhaften Bestimmung möglichst nahe kommt, aber wirksam und/oder vollständig ist.


11. Anwendbares Recht

Auf alle mit SOURCE abgeschlossenen Verträge findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.


12. Gerichtsstand, Erfüllungsort

12.1

Besonderer Gerichtsstand für aus einer Geschäftsbeziehung erwachsende Rechtsstreitigkeiten ist Wiesbaden. SOURCE behält sich indes vor, den Kunden auch am Gericht dessen Wohn- bzw. Unternehmenssitzes zu verklagen.

12.2

Als Erfüllungsort für sämtliche sich aus dem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten gilt ausschließlich Wiesbaden.


Wiesbaden, 01.10.2021

SOURCE Gesellschaft für verkaufsfördernde Produkte mbH
Hagenauer Straße 53 A
65203 Wiesbaden
Deutschland